EKD und DBK: Kirchensteuer auf Energiepreispauschale sozial nutzen

Eine entsprechende Empfehlung haben die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) gemeinsam mit den Landeskirchen und die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) an die für die Verwendung des Kirchensteueraufkommens zuständigen Gremien in den Diözesen und Landeskirchen gegeben, teilten die Kirchenvertreter am Mittwoch mit. Die Mittel sollen demnach über soziale Projekte oder Initiativen vor Ort den Menschen zugutekommen und nicht für kirchliche Zwecke verwendet werden, so EKD und DBK. Die Energiepreispauschale ist zwar sozialabgabenfrei, aber einkommensteuerpflichtig und entsprechend wird auch eine Kirchensteuer fällig.

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