EEG-Novellierung 2023: Was die Bundesregierung plant

Gerade der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die damit verbundenen Fragen zur Energiesicherheit Deutschlands und Europas haben den Druck auf die Bundesregierung erhöht. 

Die Energiewende in Deutschland muss massiv vorangetrieben werden. Die deutsche Energiepolitik wurde auch zu einer Frage der nationalen Sicherheit.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) hat nun einen ersten Entwurf zur EEG-Novellierung 2023 vorgelegt. 

EEG-Novellierung 2023: Ab 1. Januar 2023 in Kraft

Grundsätzlich tritt das neue EEG 2023 am 1. Januar 2023 in Kraft. Einige Regelungen werden bereits vorab in Kraft gesetzt. 

Auch wurde im Gesetz verankert, dass die Nutzung von erneuerbaren Energien „im überragenden öffentlichen Interesse“ liege und „der öffentlichen Sicherheit“ diene.

EEG-Novellierung 2023: Die Ziele

Bis 2030 sollen rund 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. 2035 soll die Stromversorgung nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden können.

Im Jahr 2021 lag der Anteil erneuerbarer Energien bei ca. 42 Prozent. 

Einige Ziele im Überblick

  • Um die gesteckten Ziele zu erreichen, werden die Ausschreibungsmengen für Wind an Land und Solar deutlich erhöht
  • Erneuerbare Energien sind von überragendem öffentlichen Interesse. 
    So sollen in allen Rechtsbereichen beschleunigte Verfahren ermöglicht werden.
  • Hindernisse reduzieren
    Durch Gesetzgebungsverfahren werden Hemmnisse (z.B. im Natur- und Artenschutzrecht) abgebaut.
  • Verbesserungen für Solarinstallationen
    – Auschreibungsmengen erhöhen
    – Bagatellgrenzen für Ausschreibungen erhöhen
    – 100% Einspeis-Anlagen erhalten wieder höhere Förderungen.
    – Vergütungssätze werden neu geregelt
  • Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften werden von Ausschreibungen ausgenommen und sollen so beschleunigt werden.
  • Kommunen sollen finanziell an Wind- und Solarprojekten vor Ort beteiligt werden
  • EEG-Umlage wird dauerhaft abgeschafft (Derzeit nur eine „Absenkung der EEG-Umlage auf Null ab dem 2. Halbjahr 2022). 
  • Novellierung der Umlage durch das Energie-Umlagen-Gesetz. 
  • Die Steuerumlage auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen entfällt. Dadurch wird die Eigenversorgung attraktiver. Im Interesse der Sektorenkopplung werden zudem Wärmepumpen von den verbleibenden Umlagen befreit.

Der Tanz um die EEG-Umlage

Die Bundesregierung hat vorgegeben, dass die EEG-Umlage (aktuell 3,723 Cent je Kilowattstunde) Mitte des Jahres entfallen soll. Hierfür haben die Koalitionsfraktionen eine Formulierungshilfe für ein Gesetz vorgelegt („Formulierungsvorlage für ein „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“)

Dies sorgt bei Kennern der Strombranche für Kopfschütteln, denn bereits heute sind Energieversorger verpflichtet, sogenannte „sinkende staatliche Preisbestandteile“ an den Kunden weiterzugeben.

Dennoch will man hierfür ein Gesetz auf den Weg bringen. Dies ist offenbar der Tatsache geschuldet, dass die Weitergabe Ersparnis im laufenden Geschäftsjahr geschehen soll. Dies ist ein Novum. Üblicherweise gelten die Preisreduktionen zum neuen Geschäftsjahr – meist zu Jahresbeginn.

Nach aktuellen Planungen soll die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 entfallen. Außerdem sinkt der Anteil der gesetzlichen Mehrwertsteuer durch den Entfall der Umlage.

Ein Boomerang-Effekt droht hingegen, da es den Stromanbietern gesetzlich erlaubt ist, vor und nach dem Julitermin eine Neukalkulation der Preise vorzunehmen. Dies könnte wieder zu Preissteigerungen führen, sodass wenig vom tatsächlichen Umlagen-Wegfall überbleiben könnte.

Dass hier Ungemach droht, ist abzusehen: Die beiden größten Energiebranchenverbände wiesen bereits in einer gemeinsamen Stellungnahme auf die massiv gestiegenen Beschaffungspreise hin und erklärten, dass die Steuer ja „nur einen Teil des Strompreises“ ausmachen würden. 

Was dies für Verbraucher bedeutet, kann jeder selbst entscheiden.

Was bedeutet die Novellierung für Endverbraucher

Wie sich die realen Ersparnisse durch den Wegfall der EEG-Umlage auswirken, ist mit Stand März 2022 nicht abzusehen. Dass die vollen 3,2 Cent je KWh beim Endverbraucher ankommen, ist bei weitem nicht sicher.

Die Novellierung des „Erneuerbaren-Energien-Gesetz“ (EEG) bringt zahlreiche Änderungen, beispielsweise bei Einspeisevergütung und Eigennutzung mit sich. Dies könnte sich positiv auf die Verbraucher und privaten Anlagenbetreiber auswirken, die ihre Anlage möglichst autark nutzen möchten.

Die Degression der Vergütungssätze, die seit Jahren für sinkende Einspeisevergütungen insbesondere bei kleinen PV-Anlagen bis 10 kWp führt, entfällt. Zukünftig soll es dann eine „halbjährliche Degression“ geben, der „atmende Deckel“ entfällt. Dieser besagt vereinfacht, dass bei stark steigendem Zubau von Photovoltaik-Anlagen eine drastische Reduktion der Einspeisevergütung entgegensteht. Dies macht die Installation unrentabel. Studien der HTW belegen, dass dieser Deckel maßgebend zur Stagnation der PV-Installationen in Deutschland geführt hat. Seit Einführung mit der EEG-Novelle 2012 sinkt der Anteil des deutschen Solarmarktes an der weltweiten Produktion deutlich. 

Somit könnte die Installation einer PV-Anlage ab 2023 wieder deutlich attraktiver werden, da ins Netz eingespeiste Überschüsse besser vergütet werden.

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