Wirtschaftsweise schlägt Pro-Kopf-Energiegeld von 500 Euro vor

„Da wir in Deutschland kein System haben, mit dem wir zielgenau die Menschen mit geringen Einkommen und geringen Ersparnissen entlasten können, halte ich ein staatliches Pro-Kopf-Energiegeld für alle Erwerbstätigen von 500 Euro in diesem Herbst für die zweitbeste Lösung“, sagte Schnitzer der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Dabei könnte man auch Kinder berücksichtigen.“

Dieses Mal sollten aber auch Rentner, Studierende und Transfer-Empfänger das Energiegeld bekommen, so die Münchner Top-Ökonomin. „Da es versteuert werden muss, findet ein sozialer Ausgleich statt und der Staat erhält die ausgegebene Summe zu etwa 30 Prozent zurück“, sagte das Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. „Da es sich um eine temporäre Hilfe für einen temporären Schock handelt, spricht einiges für eine Schuldenfinanzierung, um die Belastung durch den Schock besser über die Zeit zu verteilen“, fügte Schnitzer hinzu. „Das könnte erfordern, die Schuldenbremse auch 2023 wieder auszusetzen, mit der Begründung, dass die Gas-Knappheit unvorhergesehen war und eine nationale Notlage darstellt. Der Bund könnte überlegen, ähnlich wie beim Bundeswehr-Sondervermögen, einen kreditfinanzierten Fonds für das Energiegeld einzurichten“, schlug Schnitzer vor. „Eine weitere Möglichkeit wäre, darüber hinaus für eine begrenzte Zeit, zum Beispiel von zwei Jahren, einen neuen Solidaritätszuschlag zur Bewältigung der Energiekrise einzuführen“, sagte Schnitzer. Dabei gehe es nicht darum, den alten Soli wieder für alle einzuführen, den derzeit nur noch die obersten zehn Prozent der Einkommensbezieher bezahlen müssen. „Sondern um einen neuen `Energie-Soli`, der als Prozentsatz auf die Einkommensteuer erhoben wird“, sagte die Ökonomin.

Die FDP liege falsch, wenn sie die Aussetzung der Schuldenbremse und Steuererhöhungen in der aktuellen Lage ablehne. „Ich bin grundsätzlich zwar für die Schuldenbremse, aber mir fehlt in der aktuellen Situation die Fantasie, wie wir die Folgen des von Russland ausgelösten exogenen Gas-Schocks auf andere Weise staatlich abfedern können. Ich rechne damit, dass die Anwendung der Ausnahmeregel für die Schuldenbremse im Grundgesetz auch im Jahr 2023 unvermeidbar sein wird, die Frage ist nur, wer das zuerst laut ausspricht“, sagte Schnitzer.

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