Vorrang für Energietransporte auf der Schiene wird verlängert

Die Bundesregierung will die dafür notwendige Rechtsverordnung bis zum 31. März 2024 verlängern, berichtet die „Rheinische Post“. Sie war auf sechs Monate bis Ende Februar befristet.

Es gebe nach wie vor „ein dringendes Bedürfnis für eine Priorisierung der schienengebundenen Transporte von Energieträgern und Großtransformatoren“, heißt es in der Verordnung. „Dieses wird voraussichtlich auch mindestens über den Winter 2023/24 hinaus fortbestehen.“ Bis eine sichere Gasversorgung für die Gaskraftwerke voraussichtlich Anfang 2024 wieder hergestellt sei, müsse gewährleistet werden, „dass die Kohlekraftwerksstandorte insbesondere in Süddeutschland jederzeit mit ausreichend Kohle versorgt werden können“. Die Regierung rechnet zugleich mit negativen Auswirkungen für Bahnreisende. Aufgrund der „vorrangigen Abwicklung“ von Transporten würden Personenverkehre „ersatzlos ausfallen beziehungsweise zeitlich verschoben“. Die zuständigen Ressorts befänden sich daher im Austausch zur Abmilderung der möglichen Belastungen für Fahrgäste.

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