Vorgaben für Betreiber kritischer Infrastruktur werden konkreter

In dem im Koalitionsvertrag vereinbarten „Kritis-Dachgesetz“ würden „verbindliche Vorgaben für Risikobewertungen und für Schutzmaßnahmen“ verankert, sagte Faeser dem „Handelsblatt“. „Unser Gesetz wird alle Sektoren der kritischen Infrastruktur betreffen, also gerade auch die Energieversorgung.“

Geplant sei, das Gesamtsystem kritischer Infrastrukturen zu stärken und resilienter zu machen. Faeser betonte, die Kritis-Betreiber müssten auf Gefahren wie Naturkatastrophen, Terrorismus, Sabotage oder auch menschliches Versagen „umfassend vorbereitet“ sein. „Außerdem führen wir ein Meldewesen für Störungen bei kritischen Infrastrukturen ein.“ Mit Blick auf die derzeit verhandelte EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen fügte die Ministerin hinzu: „Unser System des Schutzes kritischer Infrastrukturen betten wir eng in den europäischen Rahmen ein, um insgesamt die Versorgungssicherheit zu stärken.“

Faeser will zudem mit der Umsetzung ihrer kürzlich vorgelegten Cybersicherheitsagenda für mehr Sicherheit sorgen. „Wir schaffen neue Instrumente zur Aufklärung von Cyberangriffen und um auf IT-Infrastrukturen einwirken zu können, die für einen Angriff genutzt werden“, sagte die SPD-Politikerin. „So können die Sicherheitsbehörden schwerwiegende Cyberangriffe stoppen oder zumindest abschwächen.“ Der Schutz kritischer Infrastrukturen müsse „höchste Priorität“ haben, betonte Faeser.

Das hätten auch Sabotageakte an den Ostsee-Pipelines und der Bahn-Infrastruktur gezeigt. Die Sicherheitsbehörden sowie die Kritis-Betreiber müssten sich „für alle Krisenszenarien wappnen“.

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