Verbraucherschützer fordern Prüfung der Gasumlage-Unternehmen

„Die Bundesregierung hat klar gesagt, dass die Gasumlage von den Unternehmen nur zur Insolvenzvermeidung in Anspruch genommen werden darf und nicht zur Absicherung von Gewinnen“, sagte VZBV-Chefin Ramona Pop am Montag. „Wir erwarten deshalb, dass THE sehr gründlich überprüft, ob wirklich alle Unternehmen, die Ansprüche angemeldet haben, diese glaubhaft mit einer ansonsten drohenden Insolvenz begründen können.“

Alle anderen Ansprüche müssten nachträglich gestrichen werden, um die Belastung der Verbraucher so gering wie möglich zu halten, fügte Pop hinzu.

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