Union zweifelt an Rechtssicherheit der geplanten Heizungsregeln

„Das Heizungsverbot der Ampel wird immer bizarrer, je mehr von den Plänen bekannt wird“, sagte der rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Günter Krings, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). Damit bezog er sich unter anderem auf Ausnahmen für Über-80-Jährige: Die Frage sei, warum etwas für einen Endsiebziger zumutbar sein solle, das für einen 80-Jährigen unzumutbar sei.

Unberücksichtigt blieben hier die wirtschaftlichen Verhältnisse oder die Frage, ob ein Hauseigentümer krank oder pflegebedürftig sei. „Eine solch starre Grenze nur nach dem Geburtsjahr kann daher eine Altersdiskriminierung zulasten der Jüngeren darstellen, die sowohl das Grundgesetz als auch das Europarecht grundsätzlich ausschließt“, sagte der CDU-Politiker den Funke-Zeitungen. Nach den Plänen der Ampel-Koalition entfällt für Eigentümer, die über 80 Jahre alt sind, die Pflicht zum Umstellen der Heizung auf erneuerbare Energien. Geht ihre bisherige Öl- oder Gasheizung kaputt, kann sie wieder durch ein herkömmliches Modell ersetzt werden. Wird das Haus vererbt oder verkauft, soll dagegen das neue Recht greifen – allerdings auch mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

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