„Strompreisbremse“ soll so ähnlich wie „Gaspreisbremse“ laufen

Das zeigt eine Präsentation aus dem Bundeswirtschaftsministerium mit der Überschrift „Mögliche, vorläufige Optionen zur Umsetzung der EU-Beschlüsse“, die der dts Nachrichtenagentur vorliegt. Auf der „Entlastungsseite“ wolle man sich „soweit möglich und sinnvoll“ an Vorschlägen der Gaspreiskommission orientieren.

So soll es ein „Grundkontingent auf Basis historischen Verbrauchs (Jahresverbrauchsprognose der VNB, Jahresarbeit letzter vollständigen 12-Monatszeitraum)“ geben und die Auszahlung der Entlastung durch die Vertriebe erfolgen. Die genaue Ausgestaltung sei „in Klärung“. Mindestens ebenso ungeklärt ist aber, wie das Geld auf der anderen Seite durch Abschöpfen von sogenannten „Zufallsgewinnen“ beschafft werden soll. Eine Terminmarktabschöpfung sei „komplex und Neuland, Einführung benötigt daher mehr Zeit“, räumen die Autoren des Dokuments ein. Als mögliche Option wird daher eine stufenweise Einführung vorgeschlagen, wobei 90 Prozent der sogenannten „Zufallsgewinne“ der Stromerzeuger für den Zeitraum 1. März bis 30. November nur für den Spotmarkt einkassiert werden sollen, erst ab 1. Dezember dann sowohl für den Spot- als auch für den Terminmarkt. Abkassiert werden soll bei Erneuerbaren Energien mit und ohne Förderzusage, Grubengas, Abfall-Kraftwerken, Kernenergie, Braunkohle und Mineralölprodukten, ausgenommen werden sollen hingegen Speicher, Steinkohle, Erdgas und Biomethan. Eine für jede Technologie berechnete „Erlösobergrenze“ soll die unterschiedlichen Betriebs- und Kapitalkosten berücksichtigen. Das Dokument aus dem Ministerium zeigt aber auch, dass wesentliche Punkte weiter ungeklärt sind.

„Frage: Welche Unterstützung benötigen die Anschlussnetzbetreiber für die neuen Aufgaben?“ heißt es an einer Stelle. Weil die Ausgaben schneller fällig werden als die Einnahmen ankommen werden, ist offenbar eine „Zwischenfinanzierung“ notwendig, die ebenso wie die Gaspreisbremse über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) laufen soll. Und schließlich werden „Herausforderungen“ benannt, die nur schwierig zu lösen sein dürften: „Viele Marktplätze (Termin, OTC, DA, ID, Regelenergie), verschiedene Produkte, viele Verträge, Mehrfachvermarktung möglich, keine Zuordnung zu Anlagen, Terminhandel ist finanzieller Handel, losgelöst von Erzeugung“. Die Autoren räumen ein, es sei „unmöglich, alle Terminverträge zu sichten und Hedging von Spekulation (Eigenhandel) zu unterscheiden“, die Entscheidung zwischen Vermarktungsorten und -produkten (Terminmarkt, Day- Ahead, Intraday), Regelenergiemärkte oder OTC sollten so wenig wie möglich beeinflusst werden, Marktakteure sollten „unbeeinflusst“ die effizienteste Lösung wählen, ein Gas-Mehrverbrauch müsse ausgeschlossen werden.

Wörtlich heißt es: „Merit Order-Reihung darf sich nicht ändern“.

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