Stadtwerke-Verband fordert einfache Strompreisbremsen-Regelung

„Wir sehen aufgrund der sehr hohen Preise, dass breitere Entlastungen beispielsweise durch eine Strompreisbremse angezeigt sind. Da Entlastungen zeitnah bei den Verbrauchern ankommen müssen, braucht es dafür aber unbedingt eine einfache und praktikable Ausgestaltung“, sagte Liebing der „Rheinischen Post“ (Freitag).

„Am besten geeignet ist dafür eine pauschale Lösung durch einen Rabatt auf den Energiepreis oder ein Energiegeld.“ Liebing warnte den Bund davor, die Preisbremse nach dem Einkommen der Stromkunden zu differenzieren: „Aufwändige und kundenspezifische Änderungen in einem Massenmarkt wären weder schnell noch ohne hohen Aufwand umsetzbar: Modelle mit einem Basiskontingent müssen ebenfalls einfach umsetzbar sein und dürfen nicht nach Personenzahl oder gar Einkommensverhältnissen differenzieren. Über diese Daten verfügt kein Stadtwerk.“ Zugleich forderte der VKU-Chef, dass der Bund die Kosten der Strompreisbremse trägt: „Stadtwerke können eine Strompreisbremse nicht selbst finanzieren oder auch nur kurzzeitig zwischenfinanzieren. Daher muss die Strompreisbremse zwingend durch den Bund getragen und durch eine zeitgleiche Erstattung an die Stadtwerke abgesichert werden.“ Die Ampel hat im dritten Entlastungspaket eine Strompreisbremse angekündigt, bei der es für den Basisverbrauch der Bürger einen vergünstigten Preis geben soll.

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