Plastik-Abgabe soll auch für Feuerwerkskörper gelten

Das zeigt eine Formulierungshilfe für Änderungsanträge der Ampelfraktionen für das Gesetz über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Der Entwurf liegt dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben) vor.

So wird ein neuer Artikel in den Gesetzentwurf eingefügt, der „die künftige Aufnahme von Feuerwerkskörpern in den Anwendungsbereich des Gesetzes“ regelt. „Hersteller von Feuerwerkskörpern haben die Einwegkunststoffabgabe nach Paragraph 12 erstmals für das Kalenderjahr 2027 zu entrichten“, lautet die Formulierungshilfe. Mit dem Vorhaben wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, wonach Hersteller von Einwegkunststoff mehr Verantwortung übernehmen sollen. Die Ampel will daher eine Plastikabgabe einführen: Die Unternehmen sollen künftig in einen sogenannten Einwegkunststofffonds einzahlen. Das Geld sollen die Kommunen erhalten. Zudem ist die Einrichtung einer Kommission mit Vertretern der Unternehmen sowie Umwelt- und Verbraucherverbänden geplant, die die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Sätze für die Abgabe mit ausgestalten soll. Neben den Herstellern von Feuerwerkskörpern müssen auch die Unternehmen, die etwa Getränkebecher und leichte Plastiktaschen produzieren, die Abgabe entrichten. Der umweltpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Jan-Niclas Gesenhues, sagte dazu: „Auch wir vermüllen die Meere weltweit. Studien weisen sogar deutschen Plastikmüll in der Arktis nach“, sagte er.

„Wir handeln dagegen, indem wir eine Abgabe auf Einwegplastik einführen. Damit bekommt Plastikvermüllung endlich einen Preis.“ Weil die Einnahmen aus der Abgabe an die Städte und Gemeinden weitergegeben würden, sei dieses Gesetz auch eine gute Nachricht für die öffentliche Entsorgung, so Gesenhues.

„Endlich beteiligen sich jetzt auch die Verursacher an der Beseitigung des Plastikmülls aus Parks und von Straßen.“

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert