Der Wirtschaftsminister kündigte Verordnungen zum Energiesparen in öffentlichen Gebäuden angekündigt.
1 Grad kühler – sechs Prozent weniger Gas
Eine der Sparmaßnahmen trifft die Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden. Diese soll nur noch höchstens 19 Grad betragen dürfen. „Wir werden über das Energiesicherungsgesetz Verordnungen erlassen“, sagte Habeck in der Süddeutschen Zeitung.
Bei mehr als 180.000 öffentlichen Gebäuden wird hier bereits eine spürbare Einsparung möglich sein, zumal die Reduktion der Raumtemperatur um ein Grad bereits sechs Prozent Gas einsparen.
Energie sparen – auch bei Denkmälern und Schwimmbädern
Als weitere Sparmaßnahme sollen Gebäude und Denkmäler nachts nicht mehr angestrahlt werden und Werbeanlagen über Nacht nicht mehr leuchten dürfen.
Auch der deutsche Städte- und Gemeindetag hat weitere Vorschläge unterbreitet, wie Kommunen Energie sparen können.
So könnten Turnhallen der Schulen auf nur noch 15 Grad geheizt werden, in „ausgewählten öffentlichen Gebäuden“ das Warmwasser vollständig abgestellt werden und in Klassenzimmern die gesetzliche Mindestheiztemperatur von 20 Grad eingestellt werden.
Auch könnten in öffentlichen Bädern die Wassertemperatur reduziert werden.
Wie hoch das Einsparpotenzial in allen Bereichen insgesamt ist, hat das Wirtschaftsministerium nach unseren Informationen nicht bekannt gegeben.