Netzagentur-Chef plädiert in Heizungsdebatte für Besonnenheit

„Verunsicherte Immobilienbesitzer müssen sich jetzt noch ein paar Wochen in Gelassenheit üben und abwarten, wie das Gesetz schlussendlich ausfällt“, sagte Müller der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstagausgabe). „Selten verlässt ein Gesetz den Bundestag so, wie es reingegangen ist. Mein Gefühl sagt mir, dass es wohl auch noch leicht modifiziert wird“, so Müller.

„Lieber jetzt Ruhe bewahren und dann später mit kühlem Kopf eine Entscheidung treffen.“ Dass das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, ist für den Chef der Bundesbehörde zudem noch keine beschlossene Sache. „Manche Parteien haben bereits angekündigt, dass sie sich für eine andere Startfrist einsetzen werden. Und auch Wirtschaftsminister Robert Habeck hat ja schon gesagt, dass der Termin noch nicht in Stein gemeißelt ist“, sagte Müller. Das vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Heizungsgesetz sieht vor, dass ab 2024 neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Es soll jedoch Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben. Gegen das Gesetz gibt es auch innerhalb der Ampelregierung Widerstand. Insbesondere die FDP kritisiert die Pläne stark und fordert Nachbesserungen.

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