Mützenich will Heizungsgesetz grundlegend revidieren

Der Regierungsentwurf setze „zu einseitig auf die Wärmepumpe“, sagte der Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS). „Dabei wird die Wärmepumpe nicht überall funktionieren, gerade im Bestand brauchen wir einen vielfältigen Technologiemix.“

Zudem plädiert Mützenich dafür, das Gesetz zwar schnell zu beschließen, die Austauschpflichten aber erst verzögert in Kraft zu setzen. „Ab wann die neuen Regeln gelten, müssen wir genau bedenken“, sagte er. Denn die Bürger bräuchten „insbesondere vor dem Hintergrund kommunaler Wärmeplanungen, zum Beispiel in Bezug auf mögliche Fernwärmeangebote, Planungssicherheit“. Bisher ist in dem noch vom entlassenen Staatssekretär Patrick Graichen erarbeiteten Gesetzentwurf vorgesehen, dass die jeweils dreijährige Frist für den Heizungsaustausch und für das Erstellen kommunaler Wärmepläne gleichermaßen am 1. Januar 2024 zu laufen beginnt. Das würde im Extremfall bedeuten, dass die Bürger am 31. Dezember 2026 innerhalb weniger Stunden entscheiden müssten, ob sie ein kommunales Angebot zur Fernwärmeversorgung annehmen oder nicht. Der SPD-Fraktionschef bekräftigte darüber hinaus seine Forderung, die staatliche Förderung des Heizungsaustauschs anders als bisher vorgesehen nach sozialen Kriterien zu staffeln. Es brauche „eine sozialere Ausgestaltung der Unterstützung beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungen“, sagte Mützenich der FAS. „Ich wäre dafür, dabei Kriterien wie das Einkommen stärker zu berücksichtigen.“ Auch den Schutz von Mietern wolle die SPD-Fraktion stärker in den Fokus nehmen, so Mützenich.

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