LNG-Terminal darf Abwasser in die Jade leiten

Die Erlaubnis erfolge unter der Verpflichtung, hohe Umweltauflagen zu berücksichtigen, teilte die Erlaubnisbehörde mit. Dazu sollen unter anderem eine Überwachung der Einleitungen und chemische Messungen rund um das neue Terminal und im Jadebusen gehören.

Insgesamt handele es sich um ein Verfahren „unter besonderen weltpolitischen Bedingungen“, sagte NLWKN-Direktorin Anne Rickmeyer. Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren stand in den vergangenen Wochen vor allem wegen der beabsichtigten Einleitung von Abwasser im Fokus der Öffentlichkeit. Das Abwasser entsteht in der „FSRU“ (Floating Storage and Regasification Unit) – also der schwimmenden Anlage zur Regasifizierung von Flüssiggas (LNG). Damit die Rohre sich nicht zusetzen, ist eine Biozid-Behandlung erforderlich: Dafür wird das im Meerwasser enthaltene Natriumchlorid (Salz) u.a. zu aktivem Chlor (NaOCl) umgewandelt, das dem Abwasser zugesetzt wird. Die Fachleute seien zu dem Ergebnis gelangt, dass die beantragten Abwassereinleitungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Erlaubnis erteilt werden könne, so die Behörde. Insgesamt mehr als 300 Einwendungen und Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, Naturschutz- und Umweltvereinigungen sowie Privatpersonen hatte der NLWKN in den zurückliegenden Wochen geprüft.

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