Kabinett beschließt Gas- und Strompreisbremsen

Das hat Bundeskanzler Olaf Scholz in einer Pressekonferenz mitgeteilt. „Das Kabinett hat gerade zu dieser Zeit einen wichtigen Beschluss gefasst, im Umlaufverfahren, weil es so dringend ist: Die Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme kommen“, so Scholz.

Mit der Deckelung der Energiepreise sollten die Bürger besser mit den neuen Herausforderungen zurechtkommen können. Die Preisbremsen gelten von März 2023 an, dann werden aber auch rückwirkend die Kosten von Januar und Februar begrenzt, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte. Demnach wirken die Preisbremsen im gesamten Jahr 2023 bis zum April 2024. Der Bundeskanzler lobte in der Frage dezidiert die Zusammenarbeit von Finanzminister Christian Lindner und Wirtschaftsminister Robert Habeck. „Die Regierung tut alles, damit unser Land gut durch den Winter kommt“, so Scholz. Das Gesetz für die Gas- und Wärmepreisbremse sieht vor, dass für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gas- und Wärmeverbrauch unter 1,5 Millionen kWh im Jahr, sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, der Gaspreis von März 2023 bis April 2024 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt wird, für Wärme auf 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde. Diese Deckelung des Preises gilt für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den Verbrauch, der dieses Kontingent übersteigt, muss weiterhin der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden. Das Gesetz zur Strompreisbremse soll ebenfalls vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 gelten. Im März werden auch hier rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird bei 40 ct/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs.

Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Finanziert werden soll die Strompreisbremse teilweise durch eine Abschöpfung von sogenannten „Zufallsgewinnen“ von Energiekonzernen, wie sie durch eine EU-Verordnung vorgeschrieben werden.

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