Gutachten sieht rechtliche Grenzen bei Planungsbeschleunigung

Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags im Auftrag der Grünen, über das der „Spiegel“ in der aktuellen Ausgabe berichtet. „Es liegt auf der Hand, dass das schlichte Abschneiden von Prüfungsschritten Zulassungsverfahren beschleunigen kann. Im Umweltrecht trifft der nationale Gesetzgeber aber auf unionsrechtliche Grenzen“, heißt es in der Stellungnahme.

Bevor Behörden größere Bau- und Infrastrukturprojekte zulassen, müssen sie die Auswirkungen auf die Umwelt prüfen. Für die LNG-Terminals, die gebraucht wurden, um Deutschland weiter mit Gas zu versorgen, wurde im Gesetz eine Ausnahme festgeschrieben. Seitdem diskutiert die Politik darüber, ob diese Ausnahme auch für andere Infrastrukturvorhaben gelten könnte. FDP und SPD schlagen dies etwa für Ersatzbauten von Autobahnbrücken vor, auch wenn damit eine Ausweitung der Kapazität verbunden wäre. Das Gutachten verweist darauf, dass die EU-Richtlinie Ausnahmen ermögliche, allerdings in Grenzen. Ein gewisser Spielraum bestehe nur, wenn ein Scheitern eines Projekts „die politische, administrative und wirtschaftliche Stabilität und Sicherheit gefährdet“. Es sei außerdem eine Einzelfallbeurteilung nötig, dies „würde beispielsweise keine Ausnahme für eine ganze Projektkategorie zulassen“, so das Gutachten. Die Grünen fühlen sich in ihrer Opposition zu pauschalen Planungsbeschleunigungen bestätigt. „Das Gutachten belegt eindeutig, dass das LNG-Gesetz nicht als generelle Blaupause für alle Infrastrukturprojekte taugt“, sagte Grünen-Bundestagsabgeordneter Lukas Benner. Er fordert zur Planungsbeschleunigung die „klare Priorisierung der Projekte mit Blick auf den Klimaschutz, Straffung und Digitalisierung der Verfahren“.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert