Gasumlage bleibt formal drei Tage in Kraft

Zwar hat das Bundeskabinett am Freitag im Umlaufverfahren die „Verordnung zur Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung“ beschlossen, wie das Wirtschaftsministerium am Mittag mitteilte, das Inkrafttreten der Gasumlage am Samstag kann das aber wohl nicht mehr verhindern. Die neue Aufhebungsverordnung soll erst am 3. Oktober im Bundesanzeiger verkündet werden und kann erst am nächsten Tag, also ab dem 4. Oktober dann seine Wirkung entfalten.

Nach Vorstellung des Bundesfinanzministeriums „rückwirkend“ zum 9. August. „Ansprüche auf den Ausgleich der Ersatzbeschaffung sind auf Basis der Gaspreisanpassungsverordnung somit nicht entstanden“, bemüht sich das Ministerium, seine Position darzustellen. Die Unternehmen, die von der Gasumlage profitiert hätten und nun leer ausgehen sollen, dürften auch die Umstände der Beendigung der Gasumlage nun rechtlich genau unter die Lupe nehmen.

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