Gasspeicherumlage wird zum Jahreswechsel nicht verändert

Sie liege weiter bei 0,59 Euro/MWh, teilte der Marktkoordinator Trading Hub Europe (THE) am Dienstag mit. Die Umlage dient offiziell zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen.

Hintergrund der Erhebung ist eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Erreichung der Füllstandsvorgaben soll durch einen Bereitstellungsmechanismus für ungenutzte Speicherkapazitäten sowie weitere Maßnahme erreicht werden. Offizielles Ziel ist es, die „Versorgungssicherheit“ in Deutschland zu erhöhen. Da aufgrund der derzeitigen Unsicherheit im Gasmarkt die Mengenprognosen bezüglich zukünftiger Einspeicherungen sowie auch die Prognosen der relevanten Preise „extrem volatil“ seien, werde die Höhe der Gasspeicherumlage für die kommende Periode nach Abstimmung mit der Bundesnetzagentur und dem Bundeswirtschaftsministerium stabil gehalten, so der Marktkoordinator. Die nächste Festsetzung der Gasspeicherumlage erfolgt zum 1. Juli 2023.

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