Gasheizung ab 2024 nur bei „Transformationsplan“ des Netzbetreibers

Solche Pläne seien in der kommunalen Wärmeplanung vorgesehen, verlautete am Samstagnachmittag aus Ministeriumskreisen. Lieferverträge müssten entgegen früheren Entwürfen nicht bereits beim Einbau der Heizung bestehen, „sondern erst etwa ab 2035“, wie es wörtlich in einer Stellungnahme hieß, die der dts Nachrichtenagentur vorliegt.

Laut Einigung der Ampel-Parteien muss zudem beim Austausch einer Gasetagenheizung künftig nach Ausfall eines Gerätes binnen drei Jahren entschieden werden, ob auf eine zentrale Wärmeversorgung umgestellt werden soll oder weiterhin ein dezentrales System verfolgt wird. Anschließend stünden zehn Jahre zur Umsetzung zur Verfügung – so lange dürfen also dann noch Gasgeräte maximal weiterbetrieben werden. Der bisherige Entwurf sah vor, dass bei Ausfall der ersten Gasetagenheizung binnen sechs Jahren eine zentrale Wärmeversorgung des Gebäudes hergestellt werden muss.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert