EU-Unionsgruppe will weniger Artenschutz für schnelleren EEG-Ausbau

Ein entsprechender Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission für die Überarbeitung der Richtlinie über erneuerbare Energien (RED), mit dem Genehmigungsverfahren beschleunigt werden sollen und über den die „Welt“ (Donnerstagausgabe) berichtet, wird gerade im EU-Parlament beraten. Pieper ist Berichterstatter für den Gesetzesvorschlag und bringt in dieser Woche entsprechende Änderungsvorschläge ein.

„Der Kommissionsvorschlag ist bei Weitem nicht ausreichend, damit die Genehmigungsverfahren wirklich beschleunigt werden“, sagte Pieper der „Welt“. Die zentrale Neuerung im Vorschlag der Kommission, der dafür sorgen soll, schneller unabhängig von russischem Gas zu werden: Künftig soll es den Mitgliedstaaten möglich sein, sogenannte Go-To-Gebiete auszuweisen, in denen es besonders einfach sein soll, Anlagen für die Stromproduktion aus Erneuerbaren zu genehmigen. Die Genehmigungsprozesse dort sollen maximal ein Jahr dauern. Pieper kritisiert allerdings, dass der Vorschlag eine Lücke lasse.

Dem Artenschutz werde dort laut dem Politiker immer noch zu viel Raum eingeräumt. In seinem Bericht fordert Pieper eine Einschränkung des Artenschutzes für die Go-To-Gebiete. Die Mitgliedstaaten sollten dort die geltenden EU-Umweltgesetze großzügiger auslegen als bisher. Die Mitgliedstaaten sollten nach dem Prinzip verfahren, „dass der Artenschutz sich auf eine gesamte Population bezieht und nicht auf individuelle Exemplare“, heißt es im Änderungsantrag, den Pieper eingereicht hat.

„Beim Thema Artenschutz fordere ich erneut, dass Genehmigungsverfahren möglich sein müssen, wenn der Erhalt der Population gesichert ist. Eine einzelne Haselmaus, deren Art nicht gefährdet ist, darf einen Wind- oder Solarpark nicht verhindern“, sagte Pieper der „Welt“. „Es sollte lediglich sichergestellt sein, dass die Art in Europa nicht gefährdet ist.“ Entsprechende Regelungen hätten nach Aussage des Parlamentariers auch Auswirkungen auf Deutschland.

Wenn es auf EU-Ebene die Möglichkeit gebe, solche Gebiete mit Schnell-Genehmigung auszuweisen, in denen auch die Regeln für den Artenschutz abgesenkt seien, könnte Deutschland diese Ausnahmen für die sogenannten Go-To-Gebiete nutzen. Die Änderungsvorschläge werden zunächst im Industrieausschuss des Parlaments beraten und dann vom gesamten Parlament. Anschließend müssen sich das Parlament und die Mitgliedstaaten auf den endgültigen Rechtstext einigen.

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