Details für Gas-Soforthilfe stehen – Energierechtler skeptisch

Die Ressortabstimmung zu einem entsprechenden Gesetzesvorschlag wurde eingeleitet, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. Demnach stehen Details zur geplanten Übernahme der Dezember-Abschläge fest.

Letztverbraucher sollen grundsätzlich von der Abschlagszahlung im letzten Monat des Jahres freigestellt werden – ein Zwölftel der Jahreskosten soll so erstattet werden. Grundlage sollen die für Dezember 2022 vereinbarten Preise sein. Das weicht von den Vorschlägen der Gas-Kommission ab, die stattdessen empfohlen hatte, Abschlagszahlungen auf Basis der September-Kosten zu erstatten. Der Entlastungsplan für Gaskunden stößt in der Praxis auf Kritik. „Der Gesetzesvorschlag stellt – gemessen an den Vorschlägen der Gaskommission – einen erheblichen Mehraufwand für die Energieversorger dar“, sagte der Energierechtsexperte Peter Rosin der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe). „Ziel muss schnelle und einfache Hilfe sein, denn wir sind in einer Notsituation. Da sollte die Politik auf komplexe Lösungen verzichten.“

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