Bußgelder für Verstöße gegen Heizungs-Regeln stehen noch nicht fest

„Derzeit wird für die neuen Regelungen noch geprüft, für welche Verstöße der Bußgeldrahmen bei 5.000 Euro und für welche er bei 10.000 beziehungsweise 50.000 Euro liegt“, teilte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums der „Welt am Sonntag“ mit. „Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.“

Das GEG sieht diese drei Bußgeldstufen vor, laut dem bisherigen Entwurf würden Verstöße gegen die 65-Prozent-Regel in die höchste Kategorie mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro fallen. Doch die entsprechende Passage kann sich laut dem Ministerium noch ändern. Aus dem Wirtschaftsministerium heißt es, dass ein Bußgeld keineswegs bei jedem Verstoß sofort verhängt werden müsse. Im Gegenteil: „Der Schornsteinfeger weist den Eigentümer bei Nichterfüllung/Nichtbeachtung der Pflichten schriftlich auf diese Pflichten oder Verbote hin und setzt eine angemessene Frist zur Nacherfüllung“, heißt es. Erst dann gehe der Fall an die Behörde, und auch die werde noch einmal prüfen, ob etwa ein Härtefall vorliege. Bußgelder müssten zudem immer verhältnismäßig sein. „Nach unserer Einschätzung gehen die zuständigen Behörden der Länder bisher sehr behutsam und mit Augenmaß bei Verstößen gegen das Gebäudeenergiegesetz vor“, so die Ministeriumssprecherin. „Es ist deshalb aus unserer Sicht kaum realistisch vorstellbar, dass gegen eine Privatperson eine Geldbuße im fünfstelligen Bereich ausgesprochen wird.“

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