Bundesrat macht Weg für Gas-Dezemberhilfe frei

Die Länderkammer segnete die geplanten Soforthilfen in einer Sondersitzung am Montag ab. Das Gesetz entstand auf Vorschlag der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission für Gas und Wärme.

Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1.500 Megawattstunden sind bei den Hilfen einbegriffen. Die Maßnahme soll als Überbrückung bis zur im nächsten Jahr geplanten Gaspreisbremse wirken. Die Soforthilfe wird auf Grundlage eines Zwölftels des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des für Dezember 2022 vereinbarten Gaspreises errechnet. Hilfsweise entfällt für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas zunächst die Pflicht, im Dezember die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten. Beträge, die Letztverbraucher dennoch zahlen, sind vom Lieferanten in der nächsten Rechnung zu berücksichtigen. Im Bereich Wärme erfolgt aufgrund anderer Marktgegebenheiten als bei Gas eine einmalige Entlastung für den Dezember in Form eines pauschalen Betrags. Dieser bemisst sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags, zuzüglich eines Anpassungsfaktors in Höhe von 20 Prozent zur Abbildung von zwischenzeitlichen Preissteigerungen.

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