Bund will zum Bau von LNG-Terminals Enteignungen erlauben

Das geht aus einer Formulierungshilfe für die Ampelfraktionen hervor, über die das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) berichtet und die am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden soll. Mit dem Gesetz würde eine Rechtsgrundlage für die Enteignung „beweglicher Sachen“ geschaffen, die für die „Errichtung von Erdgasleitungen oder verbundener Infrastruktur erforderlich sind“.

Dafür soll ein neuer Paragraf im Energiesicherungsgesetz geschaffen werden. Es gehe bei dem Vorhaben unter anderem darum, die Anbindungspipeline für eine schwimmende „Speicher- und Regasifizierungseinheit“ zu schaffen. Gemeint ist damit ein schwimmendes Terminal zur Anlandung von Flüssiggas (LNG). Ein möglicher Anwendungsfall ist das geplante Terminal in Lubmin. Möglicherweise könnte dort Infrastruktur der Nord-Stream-Pipeline, über die in der Vergangenheit russisches Gas nach Lubmin kam, für das neue LNG-Terminal genutzt werden. Darüber hinaus will die Bundesregierung die Möglichkeit schaffen, Unternehmen direkt Erdöl, Gas oder elektrische Energie zu entziehen, „wenn dies zur Sicherung der Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie erforderlich ist“.

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