Abschöpfung von „Zufallsgewinnen“ erst zum 1. Dezember

Das schreibt die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAS) unter Berufung auf informierte Kreise. Das Instrument tritt anders als ursprünglich geplant nicht rückwirkend zum 1. September in Kraft, sondern erst zum 1. Dezember.

Außerdem soll die Abgabe nur bis zum 30. April 2024 erhoben werden, dem Termin, an dem auch die Strompreisbremse endet. Im ursprünglichen Entwurf hieß es, das Geld solle „längstens“ bis Ende 2024 abgeführt werden. Mit der kürzeren Laufzeit verringern sich die Einnahmen, die der Bund aus der Gewinnabschöpfung erzielen kann. Gegner der Gewinnabschöpfung hatten argumentiert, das Instrument drohe die angestrebte Energiewende auszubremsen. Mit der Änderung soll sich der finanzielle Spielraum der Stromkonzerne für Investitionen in erneuerbare Energien erhöhen.

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